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Energienews

Rechtzeitig vor dem Camping-Urlaub zum Gasanlagen-Check (20.04.2018)

Mit gültiger Prüfplakette auf der sicheren Seite

Rechtzeitig vor dem Camping-Urlaub zum Gasanlagen-CheckWohnmobil-Fans müssen die Flüssiggas-Anlage an Bord ihres Fahrzeugs alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen prüfen lassen. Für einen entspannten Start in den Camping-Urlaub sollte dieser Pflichttermin also frühzeitig eingeplant werden, rät der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG).

Mit dem Start des warmen Frühlingswetters lockt der Camping-Urlaub. Wohnmobilbesitzer sollten jedoch unbedingt vorab in der Prüfbescheinigung – dem gelben Prüfbuch – oder direkt auf der G 607-Prüfplakette nachsehen, wann die Flüssiggas-Anlage in ihrem Fahrzeug zuletzt kontrolliert wurde, empfiehlt der DVFG. Über die Website www.gaspruefung-wohnwagen.de erhalten Verbraucher mit nur einem Klick eine Übersicht zertifizierter Sachkundiger in ihrer Nähe. Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen müssen alle zwei Jahre von einem anerkannten Sachkundigen geprüft werden. Verbindlich festgelegt wurde die Prüfpflicht bereits 2002 durch einen vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Arbeitskreis. Demnach gilt eine fehlende oder mehr als zwei Jahre zurückliegende Anlagenprüfung als erheblicher Mangel. Bei der Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) darf dann keine HU-Prüfplakette mehr zugeteilt werden. Campingplatz-Betreiber verlangen häufig den Nachweis einer gültigen G 607-Prüfung für die im Freizeitfahrzeug installierte Flüssiggasanlage. Als Nachweis dienen dabei die Prüfbescheinigung – oft nur gelbes Prüfbuch genannt – und die Prüfplakette.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Quelle: Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

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